Entbudgetierung zahnerhaltender Maßnahmen ebenfalls längst überfällig

Herzogenrath, 16.01.2024 ∙
Nachdem die Forderung nach Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen scheinbar erfüllt werden soll, fordert der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland e.V. (BVAZ) den Kollegen Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach auf, die durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 erneut eingeführte strikte Budgetierung von zahnmedizinischen Leistungen, z.B. für neue präventionsorientierte Parodontitistherapien, ebenfalls aufzuheben.Die Einkommenssituation der Zahnarztpraxen hat sich in den letzten Jahren durch verschärfte gesetzliche Regelungen, aber auch durch gesamtgesellschaftliche Entwicklungen erheblich verschlechtert.“Die Budgetierung ist in hohem Maße widersprüchlich und kontraproduktiv“, beschrieb der Präsident des BVAZ, Dr. Andreas Bien, in seiner Jubiläumsrede zum Bestehen des BVAZ unbefriedigende Situation. „Kosten im Gesundheitswesen können nicht eingespart werden, indem man ausgerechnet präventive und zahnerhaltende Maßnahmen einem unzureichenden Budget unterwirft“. „Das Aufschieben und Unterlassen präventiver Leistungen – beispielsweise durch unterlassene Parodontitistherapie – führt zwangsläufig zur schlechteren Versorgung und zu deutlich höheren Folgekosten für die Versicherungen und Patienten.“ Davon auszugehen, zu hoffen oder gar zu fordern, dass die niedergelassenen Zahnärztinnen und Zahnärzte das Budget überschreitenden Leistungen kostenlos erbringen können, sei weltfremd und geradezu unseriös. „Medizinische Leistungen müssen vollständig honoriert werden“, forderte Bien auf der Jahreshauptversammlung des BVAZ Ende letzten Jahres.“Darüber hinaus fordern wir eine deutliche Punktwerterhöhung im zahnerhaltenden Bereich sowohl in der gesetzlichen als auch der privaten Gebührenordnung“, fuhr Bien fort, „da die Leistungen viel zu niedrig honoriert sind, um den Kolleginnen und Kollegen den entscheidenden Anreiz zu bieten, primär zahnerhaltend tätig zu sein.“Der BVAZ fordert seit seiner Gründung vor 20 Jahren, alle zahnerhaltende und präventiven Maßnahmen zu fördern, um die bestehenden Fixierung des Systems auf Zahnersatz zu überwinden, damit auf Zahnerhaltung ausgerichteten Praxen auch wirtschaftlich überleben können, was zurzeit zweifellos durch die Budgetierung nicht der Fall ist.