Schwere Beschädigung des Berufsstandes muss Konsequenzen haben

Der Berufsverband der Allgemeinzahnärzte in Deutschland (BVAZ) fordert den Vizepräsidenten der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) und hessischen Kammerpräsidenten Dr. Michael Frank zum sofortigen Rücktritt von all seinen Ämtern auf. Als Kammerpräsident und Vorstandsmitglied der BZÄK hat er die Verpflichtung, die Interessen aller Zahnärzte zu vertreten. Dr. Frank hat dieser Verpflichtung in grober Weise zuwider gehandelt und wird damit der versammelten Zahnärzteschaft voraussichtlich erheblichen Schaden zufügen, der womöglich nicht mehr geheilt werden kann.
Hintergrund:
Als Kammerpräsident in Hessen und Vizepräsident der BZÄK hatte Frank vor geraumer Zeit den Vorschlag gemacht, einen Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde zu implementieren. Begründet wurde dieser Vorstoß damit, dass den Bestrebungen, zusätzliche Fachzahnarztgebiete zu schaffen, in dieser Weise wirkungsvoll entgegen gewirkt werden könne. Dieser Vorstoß war bundesweit von Kammern, KZVen und Verbänden sehr breit diskutiert und in ungewöhnlicher Einigkeit verworfen worden. Dies nicht zuletzt mit dem Argument, dass ein solcher Fachzahnarzt nicht nur überflüssig sei, sondern dass damit ganz im Gegenteil der Implementierung weiterer Fachzahnärzte, die bundesweit unisono abgelehnt werden, der Weg bereitet werde. In seiner eigenen Kammer erlitt Frank in seiner Funktion als hessischer Kammerpräsident eine ebenso herbe Niederlage bei dem Versuch, ein kammereigenes modulares Weiterbildungssystem zur Erlangung des Titels Fachzahnarzt für Allgemeine Zahnheilkunde einzurichten.
Obwohl also ein breiter Konsens der Zahnärzteschaft mit imperativen Beschlüssen verschiedener Gremien vorliegt, hat Dr. Frank seine Ideen offensichtlich in die hessische Landespolitik getragen und erreicht, dass in einer geplanten Novelle des Heilberufsgesetzes die Implementierung eines Fachzahnarztes für Allgemeine Zahnheilkunde festgeschrieben werden soll. Diese Gesetzesvorlage hat bereits die erste Lesung im hessischen Landtag überstanden. Neben dieser Missachtung der Beschlüsse der hessischen Delegierten findet sich in diesem Gesetzentwurf eine sehr detaillierte Beschreibung der Umsetzung der geplanten Weiterbildungsmaßnahme. Diese entspricht genau dem von der BZÄK seit Jahren erfolglos betriebenen Vorschlag der Implementierung eines modularen Weiterbildungssystems, nach dem ein Fachzahnarzttitel künftig auch nebenberuflich durch Addition kammergetragener Weiterbildungsmodule erworben werden kann.

Unabhängig von den zweifelhaften Motiven für diesen Alleingang, kann man nur festhalten, dass Kollege Frank das Risiko eingegangen ist, der gesamten Zahnärzteschaft einen immensen, womöglich irreparablen Schaden zuzufügen. Das lässt ihn sowohl als Vizepräsident der BZÄK als auch als Präsident der hessischen Zahnärztekammer untragbar werden.